Lexikon keine Anlageberatung

Nichtveranlagungsbescheinigung

Kurz erklärt

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Bestätigung des Finanzamts, dass für eine Person voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt, sodass Banken Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszahlen.

Sie wirkt wie ein unbegrenzter Freistellungsauftrag: Während dieser nur bis zum Sparer-Pauschbetrag greift, bleibt mit einer NV-Bescheinigung der gesamte Kapitalertrag vom Steuerabzug verschont.

Für wen sie infrage kommt

Für alle, deren Gesamteinkünfte unterhalb der steuerlichen Grenzen bleiben – typischerweise Kinder und Jugendliche mit eigenem Depot, Studierende ohne nennenswertes Einkommen sowie Rentner mit geringen Bezügen. Neben dem Grundfreibetrag werden dabei auch Sparer-Pauschbetrag und Sonderausgabenpauschale berücksichtigt.

Beantragung

Formlos ist der Antrag nicht: Er erfolgt über einen amtlichen Vordruck beim zuständigen Finanzamt. Ausgestellt wird die Bescheinigung in der Regel für drei Jahre und ist der Bank im Original oder als Kopie vorzulegen.

Was zu beachten ist

Ändern sich die Verhältnisse und übersteigen die Einkünfte doch die Grenzen, besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Bei Depots für Kinder ist zusätzlich zu bedenken, dass eigene Einkünfte des Kindes Auswirkungen auf die Familienversicherung und andere Ansprüche haben können.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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