Vorzugsaktie
Kurz erklärt
Eine Vorzugsaktie ist eine Aktiengattung, die in der Regel kein Stimmrecht gewährt, dafür aber eine bevorrechtigte oder höhere Dividende.
Unternehmen geben Vorzugsaktien aus, um Eigenkapital zu beschaffen, ohne die Stimmrechtsverhältnisse zu verändern – in Deutschland typisch bei familiengeprägten Konzernen. Nach dem Aktiengesetz dürfen stimmrechtslose Vorzugsaktien höchstens die Hälfte des Grundkapitals ausmachen.
Der Vorzug im Detail
Meist handelt es sich um eine nachzahlbare Vorzugsdividende: Wird sie in einem Jahr nicht gezahlt, ist sie im Folgejahr zusätzlich nachzuholen. "Garantiert" ist sie damit nicht – ausbleiben kann sie sehr wohl.
Wichtig ist die gesetzliche Sicherung: Wird die Vorzugsdividende zwei Jahre in Folge nicht oder nicht vollständig gezahlt, lebt das Stimmrecht auf und bleibt bestehen, bis die Rückstände beglichen sind.
Für Anleger
Stamm- und Vorzugsaktien desselben Unternehmens werden getrennt notiert und weisen unterschiedliche Kurse auf. Vorzüge sind häufig etwas günstiger und weniger liquide, weil Stimmrechte – etwa in Übernahmesituationen – einen eigenen Wert haben. Wer keinen Wert auf Mitbestimmung legt, erhält damit unter Umständen eine höhere Dividendenrendite bei sonst identischem Unternehmen.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
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