Lexikon keine Anlageberatung

Stammaktie

Kurz erklärt

Eine Stammaktie ist die gewöhnliche Aktiengattung, die ihrem Inhaber neben dem Gewinnanspruch das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung gewährt.

Sie ist der Regelfall: Wo nicht ausdrücklich von Vorzugsaktien die Rede ist, handelt es sich um Stammaktien.

Die Rechte

Stimmrecht auf der Hauptversammlung, Anspruch auf die beschlossene Dividende, Auskunfts- und Rederecht, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen und ein Anteil am Liquidationserlös – nach Bedienung aller Gläubiger.

Der Unterschied zur Vorzugsaktie

Vorzugsaktien verzichten in der Regel auf das Stimmrecht und erhalten dafür eine höhere oder bevorrechtigte Dividende. Beide Gattungen desselben Unternehmens werden getrennt notiert und weisen unterschiedliche Kurse auf.

Stammaktien notieren häufig höher, weil das Stimmrecht einen eigenen Wert hat – besonders in Übernahmesituationen. Sie sind meist auch liquider. Der Kursabstand zwischen beiden Gattungen schwankt und wird von manchen Anlegern als eigene Beobachtungsgröße genutzt.

Praktischer Hinweis

Bei Unternehmen mit beiden Gattungen lohnt vor dem Kauf der Vergleich: Wer auf Mitbestimmung keinen Wert legt, erhält über die Vorzugsaktie unter Umständen dieselbe wirtschaftliche Beteiligung zu einem niedrigeren Preis und mit höherer Dividendenrendite.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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