Lexikon keine Anlageberatung

Ad-hoc-Meldung

Kurz erklärt

Eine Ad-hoc-Meldung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sofortmitteilung, mit der ein börsennotiertes Unternehmen kursrelevante Insiderinformationen unverzüglich und für alle Marktteilnehmer gleichzeitig veröffentlicht.

Eine Ad-hoc-Meldung informiert den Kapitalmarkt unverzüglich über Insiderinformationen, die den Kurs eines Wertpapiers erheblich beeinflussen können. Rechtsgrundlage ist Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR), in Deutschland überwacht die BaFin die Einhaltung. Ziel ist Chancengleichheit: Alle Marktteilnehmer sollen zur selben Zeit denselben Informationsstand haben, damit niemand einen Wissensvorsprung ausnutzen kann.

Typische Anlässe sind Übernahmen und Fusionen, überraschende Gewinnwarnungen oder Gewinnsprünge, Großaufträge, Studienergebnisse in der Pharmabranche oder unerwartete Wechsel im Vorstand. Veröffentlicht wird über ein europaweites Verbreitungsnetz und parallel auf der Unternehmenswebsite. Unter engen Voraussetzungen darf die Veröffentlichung aufgeschoben werden, etwa bei laufenden Verhandlungen – allerdings nur, solange die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Für Anleger sind Ad-hoc-Meldungen ein Frühindikator: Sie lösen häufig sprunghafte Kursbewegungen aus, weil der Markt die neue Information binnen Minuten einpreist.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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