Lexikon keine Anlageberatung

Insiderhandel

Kurz erklärt

Insiderhandel ist der verbotene Kauf oder Verkauf von Wertpapieren unter Ausnutzung von Insiderinformationen, also präzisen, nicht öffentlich bekannten und kursrelevanten Informationen.

Rechtsgrundlage im Euroraum ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung. Verboten sind neben dem Handel selbst auch die unrechtmäßige Weitergabe solcher Informationen und die Empfehlung an Dritte, auf ihrer Grundlage zu handeln.

Wer als Insider gilt

Nicht nur Vorstände und Aufsichtsräte. Erfasst ist jeder, der über eine Insiderinformation verfügt – auch Mitarbeitende, Berater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Familienangehörige, die etwas erfahren haben.

Wie dagegen vorgegangen wird

Unternehmen führen Insiderlisten und veröffentlichen kursrelevante Informationen über Ad-hoc-Meldungen, um Wissensvorsprünge gar nicht erst entstehen zu lassen. Die BaFin überwacht den Handel; Verstöße sind Straftaten und können mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Was erlaubt ist

Führungskräfte dürfen Aktien des eigenen Unternehmens kaufen und verkaufen, solange sie keine Insiderinformation ausnutzen. Solche Eigengeschäfte – Directors' Dealings – müssen gemeldet und veröffentlicht werden. Sie sind damit für alle einsehbar und werden von Anlegern als Stimmungsindikator beobachtet.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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