Lexikon keine Anlageberatung

Wertpapier

Kurz erklärt

Ein Wertpapier ist eine Urkunde oder ein elektronischer Eintrag, der ein Vermögensrecht verbrieft und übertragbar macht.

Der Grundgedanke: Ein Recht – etwa Miteigentum an einem Unternehmen oder eine Forderung – wird an ein Papier gebunden und dadurch handelbar. Physische Urkunden gibt es im Privatanlegerbereich praktisch nicht mehr; verwahrt wird zentral in Sammelurkunden, seit 2021 sind auch rein elektronische Wertpapiere zulässig.

Die Hauptgruppen

Beteiligungspapiere wie Aktien verbriefen Miteigentum. Forderungspapiere wie Anleihen verbriefen einen Rückzahlungsanspruch. Anteilspapiere wie Fondsanteile verbriefen einen Anteil an einem Sondervermögen. Derivate wie Zertifikate und Optionsscheine leiten ihren Wert von einem Basiswert ab.

Warum die Einordnung zählt

Die Gruppe entscheidet über die Rechtsstellung im Insolvenzfall des Anbieters. Fondsanteile sind Sondervermögen und geschützt. Zertifikate sind Forderungen gegen die emittierende Bank und im Insolvenzfall wertlos. Aktien verbriefen Eigentum am Unternehmen – dessen Insolvenz trifft den Aktionär zuletzt und meist vollständig.

Verwahrt werden Wertpapiere im Depot; sie bleiben dabei Eigentum des Anlegers und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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