Barausgleich
Kurz erklärt
Der Barausgleich ist die Abwicklung eines Termingeschäfts durch Zahlung der Wertdifferenz in Geld, statt den Basiswert tatsächlich zu liefern.
Beim Barausgleich, englisch Cash Settlement, wechselt kein Wertpapier und keine Ware den Besitzer. Ermittelt wird am Verfallstag der Schlussabrechnungspreis des Basiswerts; die Differenz zum Basispreis wird in Geld ausgeglichen.
Zwingend ist diese Form überall dort, wo eine physische Lieferung gar nicht möglich ist – bei Derivaten auf Indizes, Zinssätze oder Volatilitätskennzahlen. Aber auch bei lieferbaren Basiswerten wie Aktien wählen viele Emittenten den Barausgleich, weil er Depotübertragungen und Lieferfristen erspart.
Das Gegenstück ist die physische Lieferung, bei der der Basiswert tatsächlich ins Depot gebucht oder daraus entnommen wird. Welche Variante gilt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Produkts und sollte vor dem Kauf geprüft werden.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.