Bezugsverhältnis
Kurz erklärt
Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele alte Aktien ein Aktionär halten muss, um bei einer Kapitalerhöhung eine neue Aktie beziehen zu dürfen.
Bei einer Kapitalerhöhung legt die Gesellschaft fest, in welchem Verhältnis bestehende Aktionäre neue Aktien zeichnen können. Ein Bezugsverhältnis von 5:1 bedeutet: Für je fünf gehaltene Aktien darf eine neue erworben werden.
Der Zweck ist der Verwässerungsschutz. Wer sein Bezugsrecht vollständig ausübt, hält nach der Kapitalerhöhung denselben prozentualen Anteil am Unternehmen wie vorher.
Da neue Aktien in der Regel unter dem Börsenkurs ausgegeben werden, hat das Bezugsrecht selbst einen rechnerischen Wert. Es wird während der Bezugsfrist eigenständig an der Börse gehandelt. Wer nicht zeichnen möchte, kann es verkaufen und den Verwässerungseffekt so zumindest finanziell ausgleichen. Wer nichts tut, verliert diesen Wert – nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.
Der Begriff wird daneben auch bei Zertifikaten und Optionsscheinen verwendet. Dort gibt er an, auf wie viele Einheiten des Basiswerts sich ein Papier bezieht.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
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