Lexikon keine Anlageberatung

Bezugsrecht

Kurz erklärt

Das Bezugsrecht ist das Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zu zeichnen.

Es schützt vor Verwässerung. Ohne Bezugsrecht würde der Anteil eines Aktionärs an Stimmrechten und künftigen Gewinnen mit jeder Kapitalerhöhung schrumpfen.

Warum es einen eigenen Wert hat

Neue Aktien werden fast immer unter dem aktuellen Börsenkurs ausgegeben. Das Recht, günstiger als am Markt zu kaufen, ist deshalb selbst etwas wert. Während der Bezugsfrist wird es an der Börse eigenständig gehandelt und lässt sich verkaufen, wenn nicht gezeichnet werden soll.

Rechnerisch ergibt sich der Wert näherungsweise aus der Differenz zwischen Börsenkurs und Bezugspreis, geteilt durch das Bezugsverhältnis zuzüglich eins.

Die drei Möglichkeiten

Zeichnen und den Anteil halten. Verkaufen und die Verwässerung finanziell ausgleichen. Oder eine Mischform, bei der ein Teil der Rechte verkauft und mit dem Erlös der Rest ausgeübt wird.

Nichts zu tun ist die einzige Variante, die Geld kostet: Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen am Ende der Frist wertlos. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hauptversammlung das Bezugsrecht ausschließen – für Kleinaktionäre die ungünstigste Konstellation.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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