Verwahrstelle
Kurz erklärt
Die Verwahrstelle ist das von der Fondsgesellschaft unabhängige Kreditinstitut, das das Fondsvermögen verwahrt und die Einhaltung der Anlagevorschriften überwacht.
Sie ist ein zentraler Baustein des Anlegerschutzes bei Fonds. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft trifft die Anlageentscheidungen, hält das Vermögen aber nicht selbst – diese Trennung verhindert den Zugriff auf Anlegergelder und macht die Sondervermögenskonstruktion praktisch wirksam.
Die Aufgaben
Verwahrung der Wertpapiere und Führung der Konten, Abwicklung von Käufen und Verkäufen, Ermittlung beziehungsweise Prüfung des Anteilspreises, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen sowie Kontrolle, ob die Fondsgesellschaft die gesetzlichen und prospektierten Anlagegrenzen einhält. Bei Verstößen muss sie einschreiten.
Im Insolvenzfall
Wird die Fondsgesellschaft zahlungsunfähig, bleibt das Fondsvermögen bei der Verwahrstelle. Es kann auf eine andere Gesellschaft übertragen oder geordnet abgewickelt und an die Anleger ausgezahlt werden. Gläubiger der Fondsgesellschaft haben keinen Zugriff.
Für Anleger
Welche Verwahrstelle ein Fonds nutzt, steht im Verkaufsprospekt. Früher war der Begriff "Depotbank" gebräuchlich; die heutige Bezeichnung geht auf europäische Vorgaben zurück, die zugleich die Haftung der Verwahrstelle verschärft haben.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
Veröffentlicht am