Aufsichtsrat
Kurz erklärt
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft, das den Vorstand bestellt, überwacht und abberuft.
Er führt das Unternehmen nicht, sondern kontrolliert die Führung. Zu seinen Aufgaben gehören die Bestellung und Vergütung des Vorstands, die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht, die Zustimmung zu wesentlichen Geschäften und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand.
Zusammensetzung
Die Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. In größeren Unternehmen kommt die Mitbestimmung hinzu: Ab 500 Beschäftigten stellt die Arbeitnehmerseite ein Drittel der Sitze, ab 2.000 Beschäftigten die Hälfte – wobei der Vorsitzende bei Stimmengleichheit ein doppeltes Stimmrecht hat und damit auf der Anteilseignerseite bleibt.
Ein Aufsichtsratsmitglied darf nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören. Für den Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens gilt eine Karenzzeit.
Warum das Anleger interessiert
Die Qualität des Aufsichtsrats ist ein Governance-Kriterium und fließt in ESG-Bewertungen ein. Kritisch gesehen werden Ämterhäufung, fehlende Branchenkenntnis, lange Amtszeiten und mangelnde Unabhängigkeit von Großaktionären. Auffällig häufige Wechsel im Vorstand deuten oft auf Konflikte im Aufsichtsrat hin.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
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