Lexikon keine Anlageberatung

Aktiengesellschaft

Kurz erklärt

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und die als juristische Person nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.

Geregelt ist die AG in Deutschland im Aktiengesetz. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro. Die Aktionäre haften nicht persönlich – ihr Risiko beschränkt sich auf den Verlust des eingesetzten Kapitals.

Die drei Organe

Der Vorstand leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich und ist weisungsunabhängig. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und entlässt den Vorstand. Die Hauptversammlung ist das Organ der Aktionäre und entscheidet über Gewinnverwendung, Entlastung, Aufsichtsratswahl, Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen – nicht über das operative Geschäft.

Diese Trennung ist der wesentliche Unterschied zur GmbH, deren Gesellschafter der Geschäftsführung Weisungen erteilen können.

Börsennotiert oder nicht

Nicht jede AG ist an der Börse. Viele Gesellschaften bleiben in Familien- oder Konzernbesitz. Erst mit dem Börsengang werden die Aktien öffentlich handelbar, und es greifen zusätzliche Pflichten: Ad-hoc-Publizität, Quartalsberichte, Meldung von Beteiligungsschwellen und Eigengeschäften von Führungskräften.

Verwandte Rechtsformen sind die Europäische Gesellschaft (SE) und die KGaA, bei der eine Komplementärin unbeschränkt haftet und die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre entsprechend eingeschränkt sind.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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