Solidaritätszuschlag
Kurz erklärt
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe von 5,5 Prozent, die auf die festgesetzte Steuerschuld erhoben wird – bei Kapitalerträgen weiterhin uneingeschränkt auf die Abgeltungssteuer.
Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für den Großteil der Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuer. Bei der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gilt diese Entlastung jedoch nicht: Hier wird er unverändert einbehalten.
Die Rechnung
Bemessungsgrundlage ist nicht der Kapitalertrag, sondern die darauf entfallende Steuer. Auf 25 Prozent Abgeltungssteuer kommen 5,5 Prozent dieser 25 Prozent hinzu, also 1,375 Prozentpunkte. Die Gesamtbelastung beträgt damit 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer je nach Bundesland rund 28 Prozent.
Bei 1.000 Euro Kapitalertrag oberhalb des Sparer-Pauschbetrags fallen 250 Euro Abgeltungssteuer und 13,75 Euro Solidaritätszuschlag an.
Praktische Punkte
Der Sparer-Pauschbetrag wirkt auch hier: Bleiben Kapitalerträge innerhalb des Freibetrags, entsteht keine Steuerschuld und damit auch kein Zuschlag. Bei der Günstigerprüfung wird der Solidaritätszuschlag entsprechend neu berechnet. Abgeführt wird er bei inländischen Depots automatisch durch die Bank.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
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