Lexikon keine Anlageberatung

Verlustverrechnungstopf

Kurz erklärt

Ein Verlustverrechnungstopf ist ein von der depotführenden Bank geführtes Konto, in dem realisierte Verluste gesammelt und automatisch mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden.

Die Bank verrechnet unterjährig fortlaufend: Fällt zuerst ein Verlust an und später ein Gewinn, wird Steuer nur auf die Differenz einbehalten. Am Jahresende nicht genutzte Verluste werden automatisch ins Folgejahr vorgetragen.

Getrennte Töpfe

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – nicht mit Dividenden, Zinsen oder Fondserträgen. Alles Übrige läuft in den allgemeinen Topf. Daneben besteht ein Topf für anrechenbare ausländische Quellensteuer.

Die frühere Sonderbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle, die eine Verrechnung nur bis 20.000 Euro jährlich zuließ, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 ersatzlos gestrichen; die Banken setzen dies seit Anfang 2026 auch beim Steuerabzug um. Die separate Beschränkung für Aktienverluste besteht dagegen fort – ihre Verfassungsmäßigkeit ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Bei mehreren Depots

Töpfe werden je Institut geführt. Wer bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Gewinne hat, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern und die Verrechnung über die Anlage KAP vornehmen. Wird die Frist versäumt, ist der Vortrag nur institutsintern möglich.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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