BaFin
Kurz erklärt
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel.
Die BaFin entstand 2002 aus der Zusammenlegung der drei zuvor getrennten Aufsichtsämter für Kreditwesen, Versicherungen und Wertpapierhandel. Sie untersteht dem Bundesfinanzministerium und hat Sitze in Bonn und Frankfurt am Main.
Aufgaben mit Bezug zur Geldanlage
Die BaFin überwacht den Wertpapierhandel auf Insiderhandel und Marktmanipulation, kontrolliert die Einhaltung von Ad-hoc-Publizität und Meldepflichten und billigt Wertpapierprospekte bei Neuemissionen. Außerdem beaufsichtigt sie Banken, Broker und Kapitalverwaltungsgesellschaften und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen oder Geschäfte untersagen.
Für Verbraucher betreibt sie eine Beschwerdestelle sowie eine Datenbank, über die sich prüfen lässt, ob ein Anbieter über eine Erlaubnis verfügt. Regelmäßig veröffentlicht sie zudem Warnungen vor unerlaubten Finanzgeschäften.
Was sie nicht leistet
Die BaFin prüft nicht, ob eine Anlage wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Billigung eines Prospekts bestätigt dessen Vollständigkeit und Verständlichkeit, nicht die Qualität des Produkts. Auch die Bankenaufsicht schützt nicht vor Kursverlusten – dafür greifen andere Mechanismen wie die Einlagensicherung für Guthaben und der Sondervermögensschutz bei Fonds.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.