Einlagensicherung
Kurz erklärt
Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes System, das Bankguthaben im Insolvenzfall eines Kreditinstituts bis zu einer festgelegten Höhe absichert.
In der EU sind Einlagen je Kunde und Institut bis 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Bei Gemeinschaftskonten gilt der Betrag je Kontoinhaber. Erfasst sind Guthaben auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie auf dem Verrechnungskonto eines Depots.
Viele deutsche Banken gehören zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen an, die weit darüber hinausgehen. Deren Schutz beruht allerdings nicht auf einem gesetzlichen Anspruch.
Was nicht darunter fällt
Wertpapiere sind nicht Teil der Einlagensicherung – und brauchen sie auch nicht. Aktien, Anleihen und Fondsanteile im Depot bleiben Eigentum des Anlegers und fallen bei einer Insolvenz der Bank nicht in die Insolvenzmasse. Fonds und ETFs sind zusätzlich als Sondervermögen geschützt.
Nicht geschützt sind dagegen Zertifikate und Optionsscheine: Sie sind Forderungen gegen den Emittenten und können bei dessen Insolvenz vollständig ausfallen.
Praktischer Hinweis
Maßgeblich ist die Bank, die die Einlage hält – nicht die Marke, unter der ein Angebot vermarktet wird. Bei ausländischen Anbietern greift das Sicherungssystem des jeweiligen Sitzlandes.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.