Lexikon keine Anlageberatung

IPO

Kurz erklärt

Ein IPO (Initial Public Offering) ist der erstmalige Gang eines Unternehmens an die Börse, bei dem seine Aktien öffentlich angeboten und anschließend frei handelbar werden.

Für das Unternehmen ist der Börsengang vor allem eine Finanzierungsmaßnahme: Bei einer Kapitalerhöhung fließt frisches Geld zu. Werden dagegen nur bestehende Aktien der Altaktionäre verkauft, geht der Erlös an diese, nicht an das Unternehmen – ein Unterschied, der im Wertpapierprospekt steht und für die Bewertung relevant ist.

Der Ablauf

Zunächst wird eine Preisspanne veröffentlicht, innerhalb derer Investoren im Bookbuilding-Verfahren zeichnen können. Aus den eingegangenen Geboten ergibt sich der Ausgabepreis. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, spricht man von Überzeichnung; Privatanleger erhalten dann meist nur eine Teilzuteilung.

Für Anleger

Die Kurse der ersten Tage sind oft volatil. Ein Zeichnungsgewinn am ersten Handelstag ist verbreitet, aber keineswegs garantiert – ebenso häufig notieren Neuemissionen nach einigen Monaten unter dem Ausgabepreis.

Zu beachten ist die Lock-up-Frist: Altaktionäre dürfen ihre Anteile für einen festgelegten Zeitraum, meist sechs Monate, nicht verkaufen. Deren Ablauf bringt zusätzliches Angebot an den Markt und setzt den Kurs häufig unter Druck.

Vor dem Börsengang gelten geringere Publizitätspflichten, weshalb die Datenlage dünner ist als bei etablierten Unternehmen. Der Wertpapierprospekt ist die zentrale Informationsquelle.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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