Lexikon keine Anlageberatung

Nennwert

Kurz erklärt

Der Nennwert ist der auf einem Wertpapier ausgewiesene rechnerische Betrag – bei Aktien der Anteil am Grundkapital, bei Anleihen der Betrag, der bei Fälligkeit zurückgezahlt wird.

Bei Aktien

Seit 1998 sind in Deutschland auch nennwertlose Stückaktien zulässig, und sie sind heute der Regelfall. Eine Stückaktie verbrieft schlicht einen gleichen Bruchteil des Grundkapitals, ohne dass ein Betrag aufgedruckt ist. Wo noch Nennwertaktien existieren, muss der Nennwert mindestens einen Euro betragen.

Mit dem Börsenkurs hat der Nennwert nichts zu tun. Eine Aktie mit einem Euro Nennwert kann bei 300 Euro notieren. Relevant ist er vor allem gesellschaftsrechtlich, etwa bei Kapitalmaßnahmen – Aktien dürfen nicht unter Nennwert ausgegeben werden.

Bei Anleihen

Hier ist der Nennwert die zentrale Größe. Er bestimmt den Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit und ist die Bezugsbasis für den Kupon: 4 Prozent Kupon auf 1.000 Euro Nennwert bedeuten 40 Euro Zins pro Jahr, unabhängig davon, zu welchem Kurs die Anleihe gerade gehandelt wird.

Anleihekurse werden in Prozent des Nennwerts notiert. Ein Kurs von 96,50 bedeutet, dass für 1.000 Euro Nennwert 965 Euro zu zahlen sind – wer bis zur Fälligkeit hält, erhält die vollen 1.000 Euro zurück.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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