Teilfreistellung
Kurz erklärt
Die Teilfreistellung ist eine gesetzliche Steuerbefreiung für einen Teil der Erträge aus Investmentfonds, die den Anlegern einen Ausgleich für die Steuerbelastung auf Fondsebene gewährt.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Fonds bereits auf Fondsebene Steuern auf bestimmte inländische Erträge. Damit Anleger nicht doppelt belastet werden, bleibt auf ihrer Seite ein Teil der Erträge steuerfrei.
Die Sätze
Bei Aktienfonds mit dauerhaft mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent. Für Immobilienfonds gelten 60 Prozent, bei überwiegend ausländischen Immobilien 80 Prozent. Reine Renten- und Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung.
Was sie erfasst
Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, die Vorabpauschale und für Gewinne beim Verkauf von Anteilen gleichermaßen. Sie wird von der depotführenden Bank automatisch berücksichtigt.
Praktische Folge
Bei einem Aktien-ETF beträgt die effektive Steuerbelastung damit nicht 26,375 Prozent, sondern rund 18,5 Prozent des Ertrags. Maßgeblich ist die tatsächliche Aktienquote laut Anlagebedingungen – bei ETFs auf breite Aktienindizes ist die Voraussetzung regelmäßig erfüllt.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
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