Vorabpauschale
Kurz erklärt
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Vorauszahlung auf die Steuer, die für thesaurierende und schwach ausschüttende Investmentfonds fällig wird, damit auch ohne Ausschüttung eine laufende Besteuerung stattfindet.
Eingeführt wurde sie mit der Investmentsteuerreform 2018. Ohne sie könnten Anleger die Besteuerung ihrer Fondserträge unbegrenzt lange aufschieben.
Berechnung
Zunächst wird der Basisertrag ermittelt: Rücknahmepreis zu Jahresbeginn, multipliziert mit dem vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Basiszins und mit dem Faktor 0,7. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 Prozent, für 2025 lag er bei 2,53 Prozent.
Die Vorabpauschale ist der Basisertrag abzüglich der im Jahr erfolgten Ausschüttungen – höchstens jedoch die tatsächliche Wertsteigerung des Anteils. Ist der Fonds im Minus, fällt keine Vorabpauschale an. Bei Aktienfonds greift zusätzlich die Teilfreistellung von 30 Prozent.
Zufluss und Abbuchung
Die Vorabpauschale für ein Jahr gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen – die für 2026 also am 4. Januar 2027. Die depotführende Bank berücksichtigt einen Freistellungsauftrag und bucht eine verbleibende Steuer vom Verrechnungskonto ab. Deshalb sollte dort zum Jahreswechsel Guthaben vorhanden sein; andernfalls rutscht das Konto in den Dispo.
Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Vorabpauschalen angerechnet, sodass keine doppelte Besteuerung entsteht.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
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