Lexikon keine Anlageberatung

Quellensteuer

Kurz erklärt

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die ein Staat direkt bei der Auszahlung von Kapitalerträgen einbehält – bei Anlegern vor allem auf Dividenden ausländischer Aktien.

Zahlt ein Unternehmen im Ausland eine Dividende, greift zunächst der dortige Fiskus zu, bevor das Geld den deutschen Anleger erreicht. Die Sätze unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern.

Doppelbesteuerungsabkommen

Ohne Regelung würde derselbe Ertrag zweimal besteuert. Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen den ausländischen Zugriff typischerweise auf 15 Prozent. Diese 15 Prozent rechnet die deutsche Depotbank in der Regel automatisch auf die Abgeltungssteuer an – die Gesamtbelastung entspricht dann ungefähr der bei einer deutschen Aktie.

Wenn mehr einbehalten wird

Einige Länder behalten zunächst deutlich mehr ein, etwa die Schweiz mit 35 Prozent. Der über die anrechenbaren 15 Prozent hinausgehende Teil muss beim ausländischen Finanzamt zurückgefordert werden – ein Verfahren mit Formularen, Fristen und teils Gebühren, das sich erst ab größeren Beträgen lohnt.

Praktische Folgerungen

Bei US-Aktien reduziert ein einmal beim Broker hinterlegtes Formular den Einbehalt vorab auf 15 Prozent. Wer den Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann ausländische Quellensteuer mangels deutscher Steuerschuld nicht anrechnen – sie geht dann faktisch verloren. Bei ETFs hängt die Behandlung vom Fondsdomizil ab; Irland hat für US-Aktien Vorteile, die sich in einer geringeren Quellensteuerbelastung des Fonds niederschlagen.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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