Vorstand
Kurz erklärt
Der Vorstand ist das Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft, das die Gesellschaft eigenverantwortlich führt und nach außen vertritt.
Anders als eine GmbH-Geschäftsführung ist der Vorstand nicht weisungsgebunden. Weder Aufsichtsrat noch Hauptversammlung noch Großaktionäre können ihm Vorgaben zum operativen Geschäft machen – ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts.
Bestellung und Kontrolle
Bestellt wird der Vorstand vom Aufsichtsrat, für höchstens fünf Jahre mit der Möglichkeit der Wiederbestellung. Eine vorzeitige Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Der Aufsichtsrat legt auch die Vergütung fest; die Hauptversammlung stimmt über das Vergütungssystem ab, allerdings mit empfehlendem Charakter.
Pflichten
Der Vorstand hat die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters anzuwenden und haftet bei Pflichtverletzungen persönlich. Zu seinen Aufgaben zählen die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems und bei börsennotierten Gesellschaften die Einhaltung der Kapitalmarktpflichten wie Ad-hoc-Publizität.
Für Anleger relevant
Vorstandswechsel sind ein Signal, das der Markt aufmerksam verfolgt – besonders bei häufigem Wechsel oder überraschendem Abgang. Eigengeschäfte von Vorstandsmitgliedern in Aktien des eigenen Unternehmens sind meldepflichtig und öffentlich einsehbar.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
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