Sondervermögen
Kurz erklärt
Ein Sondervermögen ist das rechtlich vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennte Vermögen eines Investmentfonds, das bei deren Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse fällt.
Die Konstruktion ist der wichtigste Schutzmechanismus im Fondsbereich. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet das Vermögen, hält es aber nicht. Verwahrt wird es bei einer unabhängigen Verwahrstelle, die zugleich überwacht, ob die Gesellschaft die Anlagegrenzen einhält.
Was das im Ernstfall bedeutet
Wird die Fondsgesellschaft insolvent, bleiben die Wertpapiere Eigentum der Anleger. Der Fonds kann auf eine andere Gesellschaft übertragen oder abgewickelt und ausgezahlt werden. Gläubiger der Gesellschaft haben keinen Zugriff.
Die entscheidende Abgrenzung
Zertifikate, Optionsscheine und ETNs sind kein Sondervermögen. Sie sind Inhaberschuldverschreibungen – also Forderungen gegen die emittierende Bank – und bei deren Insolvenz wertlos, unabhängig vom Basiswert. Dieser Unterschied ist beim Vergleich scheinbar ähnlicher Produkte oft wichtiger als jede Kostenbetrachtung.
Was der Schutz nicht abdeckt
Sondervermögen schützt vor dem Ausfall des Anbieters, nicht vor Kursverlusten. Fällt der Markt, fällt der Fonds – daran ändert die rechtliche Konstruktion nichts.
Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
Veröffentlicht am