Lexikon keine Anlageberatung

Hauptversammlung

Kurz erklärt

Die Hauptversammlung ist die jährliche Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft, in der sie ihre Rechte ausüben und über die ihnen zugewiesenen Beschlussgegenstände abstimmen.

Einberufen wird sie vom Vorstand, in der Regel innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres. Die Tagesordnung wird vorab veröffentlicht.

Worüber abgestimmt wird

Verwendung des Bilanzgewinns und damit die Dividende, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und die Vergütungspolitik. Über die operative Geschäftsführung entscheidet die Hauptversammlung nicht – das ist Sache des Vorstands.

Die Rechte der Aktionäre

Stimmrecht nach Anzahl der Stammaktien, Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand, Rederecht und das Recht, Beschlüsse gerichtlich anzufechten. Vorzugsaktien haben in der Regel kein Stimmrecht. Wer nicht teilnimmt, kann seine Stimme über die Depotbank oder einen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.

Virtuelle Hauptversammlung

Seit 2022 erlaubt das Aktiengesetz dauerhaft rein virtuelle Hauptversammlungen, sofern die Satzung dies vorsieht. Auskunfts- und Rederecht müssen dabei elektronisch gewährleistet bleiben.

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Hinweis: Dieser Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Erklärung von Fachbegriffen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

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